Finanzierung

Hier findest du Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für unsere Angebote

In einem persönlichen Gespräch finden wir das für Sie passende Angebot und klären die möglichen Finanzierungen.

Das JobCenter oder die Agentur für Arbeit kann Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine gemäß §45 SGB III ausgegeben werden, um die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen zu finanzieren.

Das Ziel ist die Unterstützung der Aktivierung und Eingliederung von Arbeitssuchenden durch Maßnahmen bei zugelassenen Trägern.

weiterführende Informationen

Das JobCenter  kann 16k Gutscheine gemäß §16k SGB II ausgeben, um die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen zu finanzieren.

Das Ziel ist die Unterstützung der Aktivierung und Eingliederung von Arbeitssuchenden. Dabei soll ein Coach in der ganzheitlichen Betreuung die gesamte Lebenssituation in das Coaching mit einbeziehen.

Der Bildungsgutschein regelt die Förderung beruflicher Weiterbildungen. Dieser wird vom JobCenter oder der Agentur für Arbeit ausgestellt. Bevor du deinen Bildungsgutschein ausgestellt bekommst, findet ein persönliches Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft statt.

weiterführende Informationen

Um an einer unserer Angebote teilnehmen zu können, musst Du nicht zwingend einen Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein besitzen. Du kannst die Kosten für den jeweiligen Kurs auch selbst tragen, bzw. Dein Arbeitgeber kann die Finanzierung übernehmen. Die genauen Kosten für den gewählten Kurs können in einem persönlichen Beratungstermin geklärt werden.

Anmeldung

Hier kannst du dich für ein kostenloses Erstgespräch anmelden

040 – 65 90 90 – 0